FESTIVALINFOS

Wir sind stets bemüht euch immer die aktuellsten Informationen rund um die G.O.N.D. rechtzeitig zu präsentieren. Schaut aus diesem Grund immer mal wieder hier vorbei. Speziell unmittelbar vor dem Festival empfehlen wir euch diese Seite regelmäßig zu besuchen!

Abendkasse

Ob es eine Abendkasse geben wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen [hängt natürlich vom Vorverkauf ab], aber wir werden euch dann genau hier rechtzeitig vor dem Festival über Details informieren.

Anhänger

Wie in den Jahren zuvor könnt ihr mit einem Anhänger anreisen, müsst diesen aber vor Ort zusammen mit eurem PKW auf dem extra eingerichteten Hängerparkplatz abstellen und den Inhalt dann auf das Gelände tragen oder mit einem kleinen Bollerwagen oder einer Sackkarre von dort aus zum Zeltplatz transportieren.

Es ist nicht gestattet, seinen Hänger zum Entladen bei der Anreise oder zum Beladen bei der Abreise an eine andere Stelle zu fahren bzw. an anderer Stelle zu parken, auch wenn dies nur von kurzer Dauer wäre.

Auf dem Festival- und Campinggelände gilt – aufgrund von Unfällen in der Vergangenheit, bei denen Besucher von ins Rollen gekommener und nicht mehr zu stoppender Hänger verletzt worden sind – aus Sicherheitsgründen ein generelles Verbot von Hängern.

Wir bitten Euch, diese Auflage genau so zu akzeptieren, wie wir es auch müssen.

Wo sich der gesonderte Parkplatz und der spezielle Eingang befinden, könnt ihr dem Lageplan entnehmen, sobald dieser online ist.

Geldautomaten

Es gibt auf dem Gelände zwei Geldautomaten an denen ihr rund um die Uhr Geld abheben könnt. Diese befinden sich direkt zwischen Infpoint und Supermarkt (siehe Lageplan oder Festivalguide, welchen ihr vor Ort an den Tickettauschcontainern kostenlos erhaltet).

Generatoren / Strom / Wasser

Leise, schallgedämmte Generatoren (in der Regel sind das 4-Takter) können aufgestellt werden. Allerdings müssen diese aus Rücksicht auf andere Zelter & Anwohner zwischen 03.00 Uhr nachts und 09.00 Uhr morgens ausgeschaltet werden.

Den Anweisungen des Security-Personals ist Folge zu leisten. Es gibt ansonsten keine Möglichkeit (auch nicht für Wohnmobile und Wohnwagen!) – außer durch selbst mitgebrachte Generatoren – auf dem Zeltplatz Strom zu bekommen.

Wasser für Campingfahrzeuge kann bei den sanitären Anlagen geholt werden.

Glasflaschen

Das Mitbringen von Glasflaschen auf den Zeltplatz ist bei der G.O.N.D. nicht grundsätzlich verboten, aber nicht unbedingt erwünscht!

Wir bitten euch, aus 2 Gründen auf Glasflaschen zu verzichten:

  1. Wegen der Verletzungsgefahr durch Glassplitter [wir haben auf der G.O.N.D. jedes Jahr einige, oftmals nicht unerhebliche Schnittverletzungen deswegen].
  2. Das Gelände in Rieden/Kreuth wird auch für Veranstaltungen im Reitsport genutzt und die Verletzungsgefahr durch liegengebliebene bzw. bei der Reinigung übersehene Glassplitter ist enorm!

Sollte es hierbei zu Verletzungen von Pferden und Reitern kommen, steht uns das Gelände in Kreuth vielleicht irgendwann für die G.O.N.D. nicht mehr zur Verfügung.
Als Alternative könnt ihr gerne PET-FLASCHEN, DOSEN, FÄSSER, etc. mit auf den Zeltplatz nehmen oder/und euch im Supermarkt vor Ort mit Getränken eindecken.

Grillen

Das Betreiben von Grills oder kleinen Gaskochern bis max. 5kg mit entsprechender technischer Vorrichtung ist zulässig.

Sollten extreme Witterungsverhältnisse wie Sturm (hohe Brandgefahr durch Funkenflug) oder extreme Trockenheit (Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5) vorliegen, so muss das Grillen auf dem Zeltplatz aus sicherheitstechnischen Gründen untersagt werden.

Auf den befestigten, ausgewiesenen Grillstellen darf aber weiterhin gegrillt werden. Dies ist keine Schikane, sondern dient der Sicherheit eines jeden Besuchers des Festivals und wir bitten hiermit um euer Verständnis und eure Zusammenarbeit, sollten solche extremen Witterungsverhältnisse vorliegen. Wir können das Wetter zum Zeitpunkt des Festivals nun mal nicht beeinflussen!

Offenes Feuer (also z.B. das Errichten eines Lagerfeuers) ist auf dem gesamten Zeltplatz strengstens verboten und wird mit dem Verweis des Festivals geahndet!!! Solltet ihr ein Feuer bemerken, bitten wir euch im Interesse der Sicherheit aller G.O.N.D.-Besucher schnellst möglichst einen Security darauf hinzuweisen oder am Infopoint (neben Supermarkt siehe Lageplan) Bescheid zu geben.

Rock'n Ruhe

Einen Rock’n’Ruhe-Bereich wird es bei der „G.O.N.D. – Fuck the virus“-Edition nicht geben.

Task Force

Da wir Personen mit „rechter“ Gesinnung nach wie vor auf der G.O.N.D. nicht dulden werden, wird es auch in diesem Jahr erneut eine sogenannte „Task Force gegen Rechts“ geben. Diese Task Force besteht aus speziell geschultem Security-Personal und Spezialisten bezüglich der
rechten Szene und wird bei der G.O.N.D. die Aufgabe haben, Personen, die durch:

– das Tragen bestimmter Symbole, Kleidung oder Tattoos
– eindeutige Gestiken
– das Hissen von verboten Fahnen
– das Hören entsprechender Musik
– etc.

eindeutig dem Rechten Abschaum zu zuordnen sind, aus dem G.O.N.D.-Gelände zu entfernen und gegebenenfalls der Polizei zu übergeben.

Hierzu benötigen wir auch eure Mithilfe:

Solltet ihr auf dem Zeltplatz oder im Konzertgelände entsprechende Personen erkennen, kommt bitte zu unserem Infopoint (neben dem Supermarkt und den Geldautomaten, siehe Lageplan). Dann können wir entsprechende Maßnahmen in die Wege leiten. Vielen Dank!

Tickettausch

Um einen schnellen Einlass auf den Zeltplatz zu gewährleisten, müsst ihr euer Ticket am Eingang zum Zeltplatz bereit halten und es den Securitys und G.O.N.D.-Crew-Mitarbeitern am Eingang zum Zeltplatz vorzeigen.

Euer Festivalbändchen, welches ihr zum Betreten des Konzertgeländes benötigt, bekommt ihr dann nach Vorlage eures Tickets an den Tickettauschcontainern zusammen mit eurem Müllsack und eurer Müllpfandmarke.

Die Tickettauschcontainer befinden sich an neben dem Infopoint und dem Geldautomaten. Den genauen Standort könnt ihr dem Lageplan entnehmen.

ÖFFNUNGSZEITEN:

Tickettausch (im Geländeplan zu finden unter „7“ / Parkdeck / Infopoint)

FR, 06.00 Uhr – 23.59 Uhr
SA, 08.00 Uhr – 22.00 Uhr

Personen mit Handicap

Behinderte Personen die auf eine Begleitperson angewiesen sind, müssen sich am Tickettauschcontainer zusammen mit ihrer Begleitperson einfinden.

Dort ist der Schwerbehindertenausweis (im Original) mit dem Merkzeichen „B“ („B“ = Begleitung) sowie eine gültige Eintrittskarte vorzulegen. Ist dies erfolgt, erhält sowohl die behinderte Person als auch die Begleitung das entsprechende Festivalarmband angelegt.

Die Begleitperson erhält also somit kostenlosen Zugang zur Veranstaltung. Über den kompletten Zeitraum der Veranstaltung muss es sich immer um die selbe Begleitperson handeln.

Freibad

Bei gutem Wetter fährt auch in diesem Jahr wieder das Bus-Shuttle zum Freibad in Rieden.

Wer also zwischen durch mal eine kleine Abkühlung braucht, kann sich einfach zur Bushaltestelle H2 (siehe Lageplan) begeben und sich zum Freibad hin und später auch wieder zurück bringen lassen.

Unter 18

Gilt für Zeltplatz und Konzertgelände

Alle Besucher der G.O.N.D. unter 18 Jahren unterliegen dem Jugendschutzgesetz und müssen, um diese Veranstaltung besuchen zu können, folgendes beachten:

• unter 8:
Kinder unter 8 Jahren haben aufgrund des Jugenschutzgesetzes grundsätzlich keinen Zutritt zur Veranstaltung

• 8 bis 15:
Kinder und Jugendliche von 8 bis unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten [im „Normalfall die Eltern] oder erziehungsbeauftragten Person [eine volljährige Person, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde] eingelassen werden.

• 16 oder 17:
Ohne das unterschriebene Formular und Eure Aufsichtsperson dürft Ihr das Veranstaltungsgelände nur bis 24.00 Uhr betreten. Aufsichtspflichtübertragungsformular UND Personalausweis müssen während der Veranstaltung dauerhaft bei sich getragen werden.

• Erziehungsbeauftragte Person:
Die Erziehungsbeauftragte Person muß ihren Personalausweis während der Veranstaltung dauerhaft bei sich tragen.

Wenn ihr also zwischen 8 und 17 Jahren seid und die G.O.N.D. bis nach 24:00 Uhr besuchen und auch dort zelten möchtet, gibt es somit für euch folgende Möglichkeiten:

1. Eure Eltern (= Personensorgeberechtigte) müssen die Aufsichtspflicht über Euch

– einer anderen Person ihres Vertrauens (= Erziehungsbeauftragte Person)
– die über 18 Jahre alt ist
– die geeignet ist (z.B. nicht betrunken)
– die sich während der Veranstaltung in eurer Nähe befindet

übertragen.

2. Ihr könnt natürlich auch die Veranstaltung mit euren Eltern besuchen. In diesem Fall muss die Aufsichtspflicht nicht übertragen werden.

WICHTIG:

Die Aufsichtspflichtübertragung muss schriftlich durch dieses oder ein anderes entsprechend Formular erfolgen.
Also einfach am besten dieses PDF Formular runterladen, ausdrucken, unterschreiben lassen und dann bei der Veranstaltung mit sich führen.

Das Formular muss von Euren Eltern (= Personensorgeberechtigte) UND der Aufsichtsperson unterschrieben sein!!!

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Auflagen und Bedingungen nicht willkürlich vom Veranstalter aufgestellt worden sind, um Unter
18-Jährigen den Einlass zur G.O.N.D. zu erschweren, sondern sie entsprechen dem Jugendschutzgesetz, an das auch wir uns halten müssen!

Es gibt auf dem Gelände zwei Geldautomaten an denen ihr rund um die Uhr Geld abheben könnt. Diese befinden sich direkt zwischen Infpoint und Supermarkt (siehe Lageplan oder Festivalguide, welchen ihr vor Ort an den Tickettauschcontainern kostenlos erhaltet).

Wohnmobile / Wohnwagen

Wie in den letzten Jahren gelten folgende, allgemeine Regeln für Wohnmobile/Wohnwagen:

  1. Ohne WOMO-Plakette, die ihr im G.O.N.D. Online-Shop gekauft habt, ist die Anreise zur G.O.N.D. mit einem Wohnmobil/Wohnwagen nicht gestattet.
    => Wer also keine WOMO-Plakette bekommen hat, darf mit seinem Wohnmobil/Wohnwagen zur G.O.N.D. auch nicht anreisen und wird ggbfs. rigoros abgewiesen!!!
  2. Die Plakette ist sichtbar an der Frontscheibe des Zugfahrzeugs anzubringen.
  3. Als WOMO gelten Wohnmobile/Wohnwagen, die auch als solche im Fahrzeugschein ausgewiesen sind oder wohnmobil-ähnliche Vans (z.B. T2, T3, T4, usw.), in denen übernachtet wird. Ein „normaler“ PKW (selbst mit WOMO-Plakette) gilt somit generell nicht als Wohnmobil!
  4. Alle WOMOs werden bei der Einfahrt auf die Wohnmobilparkplätze von den Securitys kontrolliert und die Fahrzeuge, die keine WOMO-Plakette haben oder die Plakette gefälscht ist, werden strikt abgewiesen und müssen umgehend wieder heimfahren. Fälschungen werden sofort zur Anzeige gebracht! Es gibt KEINE Möglichkeit sich dann vor Ort
    einfach woanders hin zu stellen.
  5. Die Wohnmobile/Wohnwagen werden vor Ort in sogenannte „Parzellen“ eingeteilt. Jede Parzelle hat eine Breite von ca. 6,00 m. Bei einer max. Fahrzeugbreite von 2,50 m kann also jeder – der möchte – ein Vorzelt/Pavillion von max. 3,00 m Breite direkt neben sein Wohnmobil/Wohnwagen stellen. Sonstige Zeltaufbauten sind nicht möglich!

Hotels & Pensionen

Ihr habt keine Lust zu zelten oder in einem Wohnmobil zu übernachten, wollt aber auf die G.O.N.D., kommt aber von weit her angereist?
Dann schaut einfach auf diese Homepage.

Hier findet ihr auf 3 Seiten alle PensionenHotels und Ferienwohnungen rund um Rieden-Kreuth samt Kontaktdaten, etc.

Sollten diese schon alle ausgebucht sein, empfehlen wir Euch, auf Unterkünfte in den nahegelegenen Städten Schwandorf [ca. 14km entfernt] und Amberg [ca. 18km entfernt] zurückzugreifen.

Zeltplatzordnung

  1. Gasbetriebene-, elektronische- oder Holzkohlegrills, sowie Gaskartuschen und Gaskocher (max. 5kg) sind gestattet. Wenn extreme Witterungsverhältnisse (Sturm oder eine erhöhte Waldbrandgefahrenstufe) vorherrschen, müsst ihr auf die ausgewiesenen und befestigen Notgrillplätze (die immer benutzt werden können), ausweichen. Offenes Feuer (wie z.B. das Errichten eines Lagerfeuers) ist strengstens untersagt und wird mit dem Verweis des Festivals geahndet!
  2. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist strengstens untersagt und wird bei Zuwiderhandlung mit dem Verweis aus dem gesamten Festivalgelände (inklusive Zeltplatz) geahndet!
  3. Ab 03.00 Uhr ist auf dem Zeltplatz Nachtruhe. Musik aus Verstärkeranlagen oder andere ruhestörende Geräusche sind ab 02.30 Uhr zu unterlassen. Wer noch Party machen will, sollte sich in die Riedener Festhalle zur Aftershow-Party oder zu den noch offenen Verkaufsständen begeben.
  4. PKWs dürfen weder auf den Zeltplatz fahren, noch dort parken. Der Parkplatz für PKWs befindet sich aber in unmittelbarer Nähe zum Konzertgelände.
  5. Anhänger dürfen nicht auf den Zeltplatz mit einem PKW gezogen und auch nicht von Hand darauf geschoben werden. Alle Anhänger müssen auf dem extra ausgewiesenen Hängerparkplatz mit dem PKW zusammen abgestellt und von dort entladen werden. Mit einem kleinen Bollerwagen oder ein Sackkarre könnt ihr dann vom Hängerparkplatz euer Gepäck auf den Zeltplatz befördern.
  6. Zelten außerhalb des G.O.N.D. Zeltplatzes bzw. Wild-Campen, sowie Schlafen in den PKWs auf dem Parkplatz ist untersagt.
  7. Den Anweisungen der Ordner/Security ist Folge zu leisten.
  8. Leise, schallgedämmte Generatoren/Aggregate (in der Regel sind das4Takter) können mitgebracht werden, wenn ihr pro Aggregat einen Feuerlöscher (mind. 2kg) mit euch führt. Allerdings müssen diese Generatoren/Aggregate aus Rücksicht auf andere Zelter & Anwohner zwischen 03.00 Uhr nachts und 09.00 Uhr morgens ausgeschaltet werden. Es darf nur eine maximale Spritmenge von 10 Litern mit auf den Zeltplatz gebracht werden. Das Nachholen von weiteren 10 Litern (z.B. aus dem Auto) ist jederzeit erlaubt.
  9. Großraumzelte für mehrere Personen mit einer Grundfläche von über 50 Quadratmetern sind nicht erlaubt und müssen vor Ort wieder abgebaut werden. Hier handelt es sich um eine behördliche Auflage, die letztendlich Eurer eigenen Sicherheit dient.
  10. Reservierungen für andere Freunde durch Abtrassieren ist nicht gestattet. Wer nebeneinander oder in unmittelbarer Nähe zelten möchte, sollte zusammen anreisen! Oder: Die Zelte der Nachzügler bereits mitnehmen und neben euren aufbauen.
  11. Randalieren, vorsätzliche Ruhestörung, aggressives Verhalten wird mit sofortigem Ausschluss vom gesamtem Festivalgelände (inklusive Zeltplatz) geahndet.
  12. Das Verbreiten rechtsradikaler Parolen sowie das Tragen solcher Symbole und das Hissen verbotener Fahnen wird unmittelbar zur Anzeige gebracht und hat einen sofortigen Ausschluss vom gesamten Gelände zur Folge.
  13. Der Zeltplatz ist spätestens am Sonntag um 14 Uhr zu räumen.
  14. Das Mitführen von Tieren jeglicher Art ist sowohl auf dem Zeltplatz, wie auch auf dem Festival-Gelände verboten und führt bei Mißachtung zum Verweis vom Gelände.
  15. Es sind ausreichend sanitäre Anlagen auf dem Gelände vorhanden. Das Urinieren an nicht dafür vorgesehene Stellen ist im Sinne aller Festivalgäste zu unterlassen.
  16. Angefallener Müll ist im Konzertgelände in den dafür vorgesehenen Mülleimern und in den Containern am Eingang mit dem beim Tickettausch erhaltenen Müllsack zu entsorgen.
  17. Das Mitbringen von Trockeneis ist verboten! Normale Eiswürfel oder Crushed Ice sind natürlich gestattet.
  18. Bengalos, Fackeln und Feuerwerkskörper zu entfachen ist ausdrücklich untersagt und führt bei Zuwiderhandlungen sofort zum Verweis vom gesamten G.O.N.D.-Gelände und werden ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht.